Eine Gemeinschaftsveranstaltung der Deutsch-Italienischen Gesellschaft Leipzig e. V., der Volkshochschule Leipzig und der Frauen Union Leipzig…
… und das waren keine geringeren als der Sächsische Staatsminister der Justiz, Herr Geert Mackenroth und der Präsident der Deutsch-Italienischen Kulturgesellschaft e.V, und Amtsgerichtsdirektor in Marburg, Herr Cai Adrian Boesken.
Dass man auch bei diesem Thema mit Lyrik beginnen kann, bewies der Staatsminister, indem er sich auf ein Buch besann. Darin treffen sich je ein Kommissar aus Venedig und Leipzig, um gemeinsam an Ermittlungen bzw. einem Prozess mitzuwirken. Der Straftatbestand geriet zur Nebensache, darauf kam es auch gar nicht an, wenn in lockeren Dialogen die Unterschiede vermittelt werden:
Cai Adrian Boesken stellte zunächst die Frage in den Raum, ob die Deutschen Italien in erster Linie mit Begriffen wie Mafia, Comorra oder Cosa Nostra in Verbindung bringen oder sich das Italienbild mittlerweile geändert hat. Über das Thema des Abends zu sprechen, heißt aber auch über europäische Strafverfolgung insgesamt. Dabei stellten sich seiner Meinung nach zwei Schwerpunkte: Zum einen müssten sich die europäischen Ermittler den Herausforderungen der länderübergreifenden organisierten Kriminalität stellen und zum anderen eine effektive Strafrechtspflege anstreben.
Dies sei nicht zu verwechseln mit dem Prozessrecht, dass nach Meinung beider Gäste in Länderhoheit weiterhin entschieden werden soll. Vielmehr käme es darauf an, Formalismen zu vereinfachen, insbesondere bei Rechtshilfe- oder Auslieferungsersuchen. So würden in den Niederländen gefasste, aber in Deutschland gesuchte Täter in der Regel auf dem kleinen Dienstweg überstellt. Staatsminister Mackenroth erklärte, dass trotz vieler Bedenken bei der Erweiterung der Europäischen Union mittlerweile an den sächsischen Außengrenzen nicht zuletzt dank des Projektes "Heißer Draht" die Zusammenarbeit mit polnischen und tschechischen Ermittlern gut funktioniere.
Moderator Prof. Dr. Günther Heydemann bewegte jedoch eine ganz andere Frage: Der Ex-Terrorist Christian Klar wurde zur mehrfacher lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt wegen 9fachen Mordes und 11fachen Mordversuches. Ist es eine richtige Entscheidung, ihn nach 26 Jahren verbüßter Haft frei zu lassen? Die Juristen im Podium waren sich einig: Unserer Strafrecht sieht grundsätzlich eine Resozialisierung von Tätern vor, daher ist - abgesehen von zu erwartenden Gefahren für die Allgemeinheit - lebenslänglich nicht immer gleich lebenslänglich. Die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sei daher nach unseren rechtsstaatlichen Prinzipien durchaus vertretbar. Eine Begnadigung hätten beide jedoch auch nicht ausgesprochen. Das sahen Teile des Publikums allerdings etwas anders. Ein Mann, der so viele Menschen auf dem Gewissen hat und nicht mal Reue zeigt; hier hätten moralische Erwägungen eine größere Rolle spielen sollen.
Nach diesem Ausflug in rein deutsche Aktualität wurde die Frage nach dem Informationsaustausch der Geheimdienste gestellt.Dies sei in einem dichten europäischem Netz, insbesondere zur Bekämpfung des Terrors schon sehr wirkam.
Auch dem Puplikum brannten Themen unter den Fingernägeln: Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, Straftaten ausländischer Mitbürger, härter Bestrafung von Sexualtätern: Ordnungshüter weien auf gutem Weg; in mancher Hinsicht wünsche man sich doch noch strengere Gesetze.
Siegrun Seidel
01.12.2008