Frauenunion Leipzig
Postitionspapier "Inklusive Bildung"

In einer Veranstaltungsreihe befassten wir uns mit dem Thema „Inklusive Bildung in Sachsen und die UN- Behindertenrechtskonvention".

Deutschland ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 verpflichtet, Schülerinnen und Schülern mit und ohne Entwicklungsbesonderheiten ein gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Unterschiedlichkeit zu akzeptieren und allen Kindern einen regulären Bildungsweg zu ermöglichen.

Wir unterstützen den  Vorstoß unseres sächsischen Kultusministers Prof. Dr. Wöller, die individuelle Förderung  im frühkindlichen Bereich und  im Vorschulalter zu verstärken und auszubauen. Die Feststellung des Förderbedarfes und die entsprechende Förderung sollten frühzeitig beginnen. 

Den bestehenden,  der  Förderschule innewohnenden,  Interessenskonflikt gilt es aufzulösen, indem die Institutionen (u. a. das Sozialpädiatrische Zentrum - SPZ) und die Eltern, die das Kind von Geburt an begleitet haben, die Diagnose und  den Förderbedarf feststellen und an die zuständige Grundschule berichten. Das Kind wird in der Grundschule gemäß der geschlossenen Vereinbarung unterrichtet. 

Die originäre  Verantwortung der Eltern liegt in der Festlegung des Bildungsweges ihrer Kinder.  Die Eltern sollen die Erstentscheidung  für den Bildungsweg ihrer Kinder mit besonderen Bedürfnissen treffen. Dazu ist erforderlich, eine  Beratung der Eltern durch die jeweiligen Institutionen (z.B. Kindergarten, SPZ, Bildungsagentur, jeweilige Schule) zu realisieren. Der rechtliche Rahmen muss dafür geschaffen werden. 

Die Aus- und Weiterbildung von Lehrern sind an die neuen Gegebenheiten anzupassen und Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Lehrerausbildung in naher Zukunft zu schaffen. 

Der Ausbau des gemeinsamen Schulbesuches für Kinder mit und ohne Behinderung  ist vordringlich, sie besuchen in Zukunft gemeinsam den  Schulunterricht. Dies ist als Chance und Vorteil für alle zu betrachten; denn der Entwicklung der sozialen Kompetenzen wird in Wirtschaft und Gemeinwesen gleichermaßen eine große Rolle beigemessen, da sie zu den Schlüsselqualifikationen gehören.

Gemäß der Stellungnahme der Monitoringstelle  zur Umsetzung der UN Konvention  vom März 2011 sind Partnerklassen  ein  Auslaufmodell und entsprechen daher nicht der UN-BRK. 

Wir begrüßen ausdrücklich den Vorschlag unseres Kultusministers zur Bildung  eines Expertengremiums zur Umsetzung der UN-Konvention.  Unter Einbeziehung  der bestehenden Gutachten ist dabei Kostenneutralität anzustreben. 

Mit den genannten  Maßnahmen wird auf die immer größere Heterogenität der Schüler reagiert. Die sich schnell verändernden Bevölkerungsstrukturen, die Struktur der Lehrkräfte, die demographische Entwicklung in Sachsen  sowie das sich weiter ändernde Stadt- Land- Gefälle erfordern eine neue kreative Ausrichtung in der Bildungs- und Erziehingsarbeit. 

Diese neue Qualität der Schulentwicklung wird Sachsens Schullandschaft bereichern. Wir wünschen eine rasche Umsetzung, dafür werben wir auch im Zukunftsprogramm.

 

Cornelia Blattner

Vorsitzende der FrauenUnion Leipzig

Leipzig, den 23.05.2011

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