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Frauenunion Leipzig In
einer Veranstaltungsreihe befassten wir uns mit dem Thema „Inklusive Bildung in
Sachsen und die UN- Behindertenrechtskonvention". Deutschland ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 verpflichtet, Schülerinnen und Schülern mit und ohne Entwicklungsbesonderheiten ein gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Unterschiedlichkeit zu akzeptieren und allen Kindern einen regulären Bildungsweg zu ermöglichen. Den
bestehenden, der Förderschule innewohnenden, Interessenskonflikt gilt es aufzulösen, indem
die Institutionen (u. a. das Sozialpädiatrische Zentrum - SPZ) und die Eltern,
die das Kind von Geburt an begleitet haben, die Diagnose und den Förderbedarf feststellen und an die
zuständige Grundschule berichten. Das Kind wird in der Grundschule gemäß der
geschlossenen Vereinbarung unterrichtet. Die
originäre Verantwortung der Eltern liegt
in der Festlegung des Bildungsweges ihrer Kinder. Die Eltern sollen die Erstentscheidung für den Bildungsweg ihrer Kinder mit
besonderen Bedürfnissen treffen. Dazu ist erforderlich, eine Beratung der Eltern durch die jeweiligen
Institutionen (z.B. Kindergarten, SPZ, Bildungsagentur, jeweilige Schule) zu
realisieren. Der rechtliche Rahmen muss dafür geschaffen werden. Die
Aus- und Weiterbildung von Lehrern sind an die neuen Gegebenheiten anzupassen
und Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Lehrerausbildung in naher Zukunft
zu schaffen. Der
Ausbau des gemeinsamen Schulbesuches für Kinder mit und ohne Behinderung ist vordringlich, sie besuchen in Zukunft
gemeinsam den Schulunterricht. Dies ist
als Chance und Vorteil für alle zu betrachten; denn der Entwicklung der sozialen
Kompetenzen wird in Wirtschaft und Gemeinwesen gleichermaßen eine große Rolle
beigemessen, da sie zu den Schlüsselqualifikationen gehören. Gemäß
der Stellungnahme der Monitoringstelle
zur Umsetzung der UN Konvention
vom März 2011 sind Partnerklassen
ein Auslaufmodell und entsprechen
daher nicht der UN-BRK. Wir
begrüßen ausdrücklich den Vorschlag unseres Kultusministers zur Bildung eines Expertengremiums zur Umsetzung der
UN-Konvention. Unter Einbeziehung der bestehenden Gutachten ist dabei
Kostenneutralität anzustreben. Mit
den genannten Maßnahmen wird auf die
immer größere Heterogenität der Schüler reagiert. Die sich schnell verändernden
Bevölkerungsstrukturen, die Struktur der Lehrkräfte, die demographische
Entwicklung in Sachsen sowie das sich
weiter ändernde Stadt- Land- Gefälle erfordern eine neue kreative Ausrichtung
in der Bildungs- und Erziehingsarbeit. Diese
neue Qualität der Schulentwicklung wird Sachsens Schullandschaft bereichern.
Wir wünschen eine rasche Umsetzung, dafür werben wir auch im Zukunftsprogramm. Vorsitzende der FrauenUnion
Leipzig |
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